Gestern stand die so genannte Sicherungsverwahrung »auf der Agenda«, wie man das doofdeutsch ausdrückt, und auch da, ganz klar, mussten die Fetzen fliegen. Die FDP ist schließlich die Partei, die traditionell für Freiheit steht; und Freiheit bedeutet für viele das Gegenteil von Sicherungsverwahrung. Dazu kommt das spezifische Freiheitskonzept der deutschen Liberalen der Zehner Jahre, das ursprünglich einmal im Amerika der frühen Siebziger letzten Jahrhunderts entwickelt wurde: »Freedom’s just another word for nothing left to lose.« Die FDP hat dies zuletzt am Sonntag mit Inbrunst demonstriert, indem sie sich in Berlin fast vollständig von Wählern befreite. Unabhängiger kann man als politische Kraft kaum werden.
Folglich hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen Janis-Joplin-haften Auftritt bei der Justizministerkonferenz. Sie ist überraschend auf Distanz zu ihrem Parteivorsitzenden gegangen und hat bei den Länderkollegen durchgesetzt: Wolfgang Schäuble muss nicht in Sicherungsverwahrung!
Darüberhinaus ist noch kein dringender Handlungsbedarf. Bis Mai 2013 muss eine neue gesetzliche Regelung zur Sicherungsverwahrung her, sonst werden republikweit ein paar Dutzend Hannibal Lecters spazieren gehen dürfen. Bislang sperrt sie die deutsche Justiz nach verbüßter Haft in den Heizungskeller oder schickt sie in Talkshows von Privatsendern. Das geht laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte bald nicht mehr, weil sich, so das Urteil, die Sicherungsverwahrung deutlich von einer Haft unterscheiden muss und der Verwahrte außerdem Anspruch auf eine Therapie hat.
Die Konservativen unter Ihnen werden jetzt sicherlich einwenden, der Heizungskeller sei eine Therapie - die im Übrigen schon in Ihrer eigenen Kindheit sehr gut angeschlagen habe -, aber das waren eben andere Zeiten. Mittlerweile ist auch die EU-Justiz von antiautoritär verzogenem 68er-Laich durchsetzt – und also wird dem Gemeingefährlichen von heute eine Bude und ein Sitzkreis zugestanden.
Und die müssen natürlich erst geschaffen werden. »Sicherungsunterbringung« statt »-verwahrung« wollen die Bundesländer das künftig nennen, um wenigstens mal eine textliche Basis zu haben. Oder um es mit einem bekannten Hersteller nicht nur von schwedischen Gardinen zu sagen: Sitzt du noch, oder wohnst du schon?
Ja, es reicht nicht, Gefängnisse schlicht umzugestalten. Ein Blumen-Potpourri in die Zelle, und - bums! - wird aus dem Häftling ein Verwahrter; da sagt Straßburg: No! Es sollte räumlich schon ein bisschen luxuriöser zugehen, man will ja auch mal Gäste empfangen. Und dann soll der Eingesperrte wie jeder andere in der Lage sein, durch sein kleines Reich zu führen. Wer kann, der kann. Straßburg liegt schließlich in Frankreich, d.h. dort gilt als Orientierungsgröße die Aufbewahrung des ehemaligen IWF-Chefs – wer kann, Strauß-Kahn: Helle, freundliche Vergewaltiger-Maisonette, 250 qm. Nette Nachbarn: Im ersten Stock Herr Madoff und in der Einlieger-Wohnung Hochwürden Vögele aus Kloster Ettal.
Weil das allerdings sauteuer werden könnte, ist auch die gute alte Fußfessel mal wieder im Gespräch. Und da kann ich nur zuraten: Hunderttausende Deutsche haben schon freiwillig eine - und sind begeistert! iPhone heißt das Ding. Und es übermittelt Apple nicht nur permanent den Standort seines Trägers, sondern auch, mit wem er worüber simst, mailt, telefoniert, seinen Musikgeschmack und seine sexuellen Vorlieben. Das mag bei einem verurteilten Päderasten als Erkenntnis erstmal mäßig neu sein; aber anhand seiner Downloads von iTunes könnten Forensiker voraussehen, was der Mann als nächstes vorhat. Wenn der zum Papstbesuch geht, auf den Ohren wieder Janis Joplin: »The only one who could ever teach me, was the son of a preacher man« – dann ist vielleicht doch Handlungsbedarf.
